Melde Dich am besten bei uns, egal ob Du schon Erfahrung mitbringst oder noch am Anfang stehst. Wir zeigen Dir alles und gehen mit Dir die nächsten Schritte durch. Bring auch gerne schon das Anmeldeformular mit, das Du hier herunterladen kannst.
Anmeldeformular
Mitgliedsbeiträge (ab 01.01.2026)
Aufnahmegebühr (einmalig)
Jugendliche*: 0 EUR
Erwachsene: 75 EUR
Jahresbeitrag
Jugendliche*: 35 EUR
Erwachsene: 75 EUR
Kinder von Mitgliedern*: 5 EUR
Zweitmitglieder: 65 EUR
*Gilt bis zu 18. Lebensjahr. Im Jahr des 19. Geburtstages muss der volle Beitrag gezahlt werden.
Gastschützen
Gastschützen sind ausnahmslos der Sportleitung VOR dem Schießen anzumelden.
Die Versicherungs- und Standgebühren für Gastschützen sind eigenständig bei den genannten Ansprechpersonen zu entrichten. Sie belaufen sich aktuell auf 15 EUR pro Trainingseinheit.
Auch Gastschützen müssen in der Schießkladde eingetragen werden.
Beschädigungen durch Fehlschüsse
Fehlschüsse können vorkommen, aber sie sind beim Vorstand meldepflichtig. Da Beschädigungen durch Fehlschüsse bezahlt werden müssen, gelten nachfolgende Gebühren für Pulverschützen, d.h. auf den 25 bzw. 50 Meter-Ständen und nicht für den Luftdruckbereich.
25 Meter-Stand
Brüstungsschuss: 2 EUR
Lüftungsschacht: 50 EUR
Beleuchtung: 50 EUR
50 Meter-Stand
Rahmenschuss: 25 EUR
Lüftungsschacht: 50 EUR
Beleuchtung: 50 EUR
Zug-/ Führungsseil: 100 EUR
Der Verursacher ist verpflichtet für die Reparatur des verursachten Schadens aufzukommen, sollte diese die veranschlagte Gebühr überschreiten. Beschädigungen sind ausnahmslos in der Schießkladde zu vermerken und der Sportleitung zu melden. Die Abrechnung erfolgt entweder über die zuständige Aufsicht mit der Sportleitung oder direkt mit der Sportleitung.
Arbeitsdienst
Putzlappen? Haben wir! Putzmittel? Haben wir! Wischmop? Haben wir! Lust zum Putzen? Mist! Ich wusste doch, da fehlt noch was!
… was sein muss, muss sein.
Jeder volljährige*, aktive** Schütze ist verpflichtet, Arbeitsdienst zu leisten.
Schützen, die ausschließlich den Luftdruckstand nutzen, haben 5 Stunden pro Jahr zu leisten.
Pulverschützen (25/50-Meter) haben 10 Stunden pro Jahr zu leisten, wobei davon mindestens 50% ihrer Stunden für entsprechend ausgeschriebene Arbeiten am Pulverstand abzuleisten sind.
Dabei beträgt der jährliche maximale Wert 10 Stunden – also auch wenn der Luftdruck- sowie Pulverstand genutzt wird.
Der Arbeitsdienstbeitrag pro nicht geleistete Stunde beträgt 10€.
*Gilt bis zu 18. Lebensjahr. Im Jahr des 19. Geburtstages muss der volle Beitrag gezahlt werden. **Als „aktiver Schütze“ zählt jeder Schütze der den Luftdruckstand, bzw. den Stand für Pulverschützen aktiv nutzt. Ausschlaggebend ist hierbei bereits der erste Schuss im Kalenderjahr. Rundenwettkämpfe, sowie vereinsinterne Meisterschaften (z.B. Königsschießen) sowie durch die Sportleitung genehmigte Schnuppertermine sind als neutral zu werten, müssen aber entsprechend in der Schießkladde vermerkt werden.
Putzlappen? Haben wir! Putzmittel? Haben wir! Wischmop? Haben wir! Lust zum Putzen? Mist! Ich wusste doch, da fehlt noch was!
… was sein muss, muss sein.
Deshalb hat jeder Schütze nach Beendigung des Schießens die von ihm belegte Schießbahn komplett zu reinigen. Weiterhin haben Schützen der 25/50 Meter-Stände (Pulverschießanlage) Arbeitsdienst zur gründlichen Standreinigung abzuleisten.
Wird kein Arbeitsdienst wahrgenommen, werden dem Schützen pro nicht geleistetem Arbeitsdienst 25 EUR berechnet.